Ein neues Terrassendach macht deine Terrasse zum wetterunabhängigen Lieblingsplatz. Doch bevor es losgeht, stellt sich oft die wichtigste Frage: Braucht man für ein Terrassendach eine Baugenehmigung?
Die gute Nachricht: Seit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im Juli 2025 ist der Bau einer Terrassenüberdachung in vielen Fällen einfacher geworden. Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Terrassendach genehmigungsfrei errichtet werden.
Wann ist ein Terrassendach genehmigungsfrei?
In Niedersachsen kann eine Terrassenüberdachung bis zu einer Grundfläche von 40 m² verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigung) sein. Voraussetzung ist, dass die Überdachung zu den Seiten weitgehend offen bleibt. Werden feste Seitenwände eingebaut und ein geschlossener Raum geschaffen, gilt die Konstruktion baurechtlich als Wintergarten und ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Welche Vorschriften gelten trotzdem?
Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, solltest du einige wichtige Punkte beachten. Ein Grenzabstand zum Nachbargrundstück ist grundsätzlich einzuhalten. Soll das Terrassendach näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden, können je nach Situation zusätzliche Anforderungen oder Genehmigungen notwendig sein. Außerdem solltest du einen Blick in den Bebauungsplan werfen. Dieser regelt unter anderem, wo gebaut werden darf und wie viel Fläche auf dem Grundstück insgesamt bebaut werden kann. Gerade in Aurich und der Küstenregion spielt außerdem die Wind- und Schneelast eine wichtige Rolle. Ein hochwertiges Terrassendach aus Aluminium sollte deshalb statisch auf die regionalen Anforderungen ausgelegt sein und den geltenden Vorgaben entsprechen.
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Baugenehmigung für ein Terrassendach wird unter anderem erforderlich, wenn
– die Überdachung größer als 40 m² geplant ist,
– außerhalb der zulässigen Baugrenzen gebaut werden soll,
– besondere Vorgaben, beispielsweise durch den Denkmalschutz, gelten,
– oder weitere baurechtliche Anforderungen dies notwendig machen.
Da sich Vorgaben je nach Grundstück unterscheiden können, empfiehlt es sich, die individuellen Gegebenheiten vor Baubeginn zu prüfen.
Unser Tipp für Hausbesitzer in Ostfriesland
Bevor du dein Terrassendach bestellst, lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan oder ein kurzes Gespräch mit dem zuständigen Bauamt. So lassen sich offene Fragen frühzeitig klären und unangenehme Überraschungen vermeiden.
Du bist dir unsicher, welche Vorschriften für dein Grundstück gelten oder welches Terrassendach die passende Lösung ist? Terrassendächer Thiele unterstützt dich gerne bei der Planung und zeigt dir die Möglichkeiten für dein Zuhause – kompetent, persönlich und regional.